Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung/22082022
LSDGe/AGB2022 /E
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Vertragsverhältnisse, die die L.S.D. design Gmbh, FN 136848y, (in Folge kurz: L.S.D.) mit einem Kunden eingeht
1.2. AGB des Kunden, welcher Art auch immer, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass L.S.D. der Geltung dieser AGB ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Die Ausführung eines Auftrages gilt nicht als Anerkennung abweichender Bestimmungen.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Eine solche unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eine Regelungslücke vorliegt. Einzelne Bestimmungen von AGB des Kunden werden auch in solchen Fällen nicht Vertragsbestandteil.
1.4. L.S.D. schließt Verträge ausschließlich mit anderen Unternehmern (B2B-Geschäfte).
Im Falle eines Verbrauchergeschäftes gelten die vorliegenden AGB, insoweit einzelne Regelungen nicht zwingenden konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen widersprechen, ebenfalls.
1.5. Zusätzlich zu diesen AGB stellen das Angebot und die Auftragsbestätigung einen integrierenden Bestandteil des Vertrages dar. Es gilt dabei nachstehende Rangordnung:
- Auftragsbestätigung
- Angebot
- AGB
1.6. Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie sonstige wesentliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom hiermit vereinbarten Schriftlichkeitsgebot. Auch per Fax oder E-Mail abgegebene Erklärungen gelten als „schriftlich“ im Sinne dieser AGB.
1.7. L.S.D. kann grundsätzlich davon ausgehen, dass Mitarbeiter des Kunden berechtigt sind, im Namen des Kunden weitere Aufträge zu erteilen.
1.8. Der Kunde ist bis zur beidseitigen und vollständigen Vertragserfüllung verpflichtet, etwaige Änderungen seiner Geschäftsadresse unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Erklärungen auch dann als zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse gesendet wurden.
1.9. Die Anwendung der §§ 9 und 10 E-Commerce-Gesetz (ECG) wird ausgeschlossen.
1.10. Soweit Handelsklauseln Verwendung finden, gelten für deren Auslegung vorbehaltlich gegenteiliger Vereinbarung die Bestimmungen der Incoterms 2010 in der jeweils gültigen Fassung.
1.11. Eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2. Der Vertragsabschluss erfolgt derart, dass L.S.D. auf Basis einer Anfrage des Kunden ein freibleibendes und unverbindliches Angebot erstellt. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots an den Kunden. Die Erklärung des Kunden auf dieser Basis einen Vertrag schließen zu wollen, stellt gegenüber L.S.D. ein Angebot dar. Der Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch L.S.D. (Auftragsbestätigung) zustande.
2.3. L.S.D. ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Annahme eines Angebotes abzulehnen. Aus der Abgabe eines Angebotes erwächst kein Anspruch auf Vertragsschluss.
2.4. L.S.D. wird binnen 14 Tagen ab Einlangen des Angebotes entweder die Annahme oder die Ablehnung des Angebotes erklären. Für den Fall, dass L.S.D. binnen 14 Tagen keine Erklärung abgibt, ist daraus weder die Annahme noch die Ablehnung des Angebotes abzuleiten. Der Kunde wird in diesem Fall mit L.S.D. Kontakt aufnehmen und die Abgabe einer Erklärung verlangen.
2.5. Sämtliche mit diesem Vertrag verbundenen Nebenkosten trägt der Kunde.
2.6. Dokumentationen, Skizzen, Planungen, technische Zeichnungen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die auch Teil des Angebotes (Punkt 2.1.) sein können, bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von L.S.D.. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Reproduktion, Verbreitung und Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung und Vorführung darf nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu setzen, die unbefugten Dritten den Zugriff auf diese Daten verwehren. Für den Fall eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung haftet der Kunde L.S.D. für jeden daraus erwachsenen Schaden.
2.7. Für den Fall von elektronisch abgeschlossenen Verträgen gilt:
Der Inhalt des Vertrages wird von L.S.D. nur für interne Zwecke gespeichert. Der Kunde hat den Vertragstext selbst zu speichern bzw. zu verwahren.
3. Preise, Kosten
3.1. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Werk, ohne Verpackung und ohne Nachlass.
3.2. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisabgaben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sollten sich die den Preisen zu Grunde gelegten Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so gehen diese Veränderungen zu zu Lasten des Kunden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skonto oder sonstigen Abzug zu bezahlen. Die Zahlung hat in der im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung angegebenen Weise zu erfolgen.
4.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von behaupteten Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen, auch in Form von Haft- oder Deckungsrücklässen, zurückzuhalten.
4.3. Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann L.S.D. die Erfüllung der eigenen Leistungen bis zur Begleichung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben, die gesamte noch offene Forderung sofort fällig stellen und ab Fälligkeit gem. § 456 UGB Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verrechnen, und nach Wahl anlässlich von geleisteten Teilzahlungen und/oder zum Ende eines Quartals dem aushaftenden Kapital zuzuschlagen.
Gleiches gilt, wenn eine Stundung vereinbart wird.
Die dargestellten Verzugszinsen gebühren unabhängig von einer etwaigen Verantwortlichkeit des Kunden für den Zahlungsverzug.
4.4. L.S.D. behält sich das Recht vor, einen allenfalls höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
4.5. Aus dem Verzug erwachsene Mahn- und Betreibungskosten sind jedenfalls vom Käufer zu tragen und ist L.S.D. berechtigt die erwachsenen Inkasso- bzw. Rechtsanwaltskosten dem Kapital zuzuschlagen.
5. Terminsverlust
5.1. Terminsverlust tritt ein, wenn der Kunde mit auch nur einer Teilzahlung oder der Bestellung einer Sicherheit mit mehr als zwei Wochen in Verzug ist oder der Unterfertigung von zur Finanzierung notwendigen Kreditunterlagen länger als sieben Tage in Verzug ist.
5.2. Die gesamte noch offene Restforderung wird fällig, wenn in das Vermögen des Kunden erfolglos Exekution betrieben, die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung von Liegenschaften bewilligt wird oder wenn sich sonst die Kreditwürdigkeit verringert und dadurch die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gefährdet wird.
5.3. Terminsverlust berechtigt L.S.D. zum Vertragsrücktritt und haftet der Kunde für den gesamten daraus resultierenden Schaden.
6. Lieferung, Leistung, Gefahrtragung
6.1. Bei den angegebenen Lieferzeiten und –terminen handelt es sich um bloße Zirkaangaben und keine Fixtermine, es sei denn es wird ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart.
Der Kunde ist verpflichtet, termingerecht alle Voraussetzungen zu schaffen, dass L.S.D. zu den vereinbarten Lieferterminen ungehindert und vollständig ihre Leistungen erbringen kann. Sollte dies nicht der Fall sein gerät der Kunde in Annahmeverzug.
6.2. L.S.D. ist berechtigt, einseitig Zeit und Umfang der Lieferung bzw. Leistung zu ändern, sofern dies sachlich gerechtfertigt und angemessen ist.
6.3. Sollten nach Vertragsschluss Leistungsänderungen vereinbart werden, ist L.S.D. berechtigt die Leistungsfristen entsprechend zu verlängern.
6.4. Bei unvorhergesehenen, unabwendbaren und willensunabhängigen Ereignissen, wie zum Beispiel Brand, Mobilisierung, Beschlagnahme, Embargo, Verbot des Devisentransfers, Aufstand, Krieg, Fehlen von Transportmitteln, allgemeiner Mangel an Versorgungsgütern, Einschränkung des Energieverbrauches, Arbeitskonflikten, Auftreten einer Pandemie, überhaupt bei allen Fällen höherer Gewalt sowohl bei L.S.D. als auch bei Zulieferern und Transporteuren, sowie bei Lieferverzug durch den Transportunternehmer, wird L.S.D. bis zur Beendigung dieses Zustandes von ihrer Leistungspflicht befreit. In einem solchen Fall ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder L.S.D. für etwaige Schäden haftbar zu machen. Die Vertragsparteien werden sich in einem solchen Fall bemühen neue Liefertermine zu vereinbaren.
Gleiches gilt, wenn behördliche oder sonstige für die Ausführung der Leistung erforderlichen Genehmigungen Dritter nicht rechtzeitig eingehen.
6.5. Für unverschuldete Lieferverzögerungen haftet L.S.D. nicht und verzichtet der Kunde für einen solchen Fall auf das Recht vom Vertrag zurückzutreten und auf die Geltendmachung von daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen.
6.6. L.S.D. ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und sind diese vom Kunden anzunehmen und zu bezahlen, widrigenfalls sich der Kunde in Annahmeverzug befindet.
6.7. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart und erfolgt ein solcher Abruf nicht binnen 2 Wochen ab Anzeige der Versandbereitschaft, ist der Kunde über Aufforderung zur Abnahme binnen 8 Tagen verpflichtet.
6.8. Der Übergang der Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung erfolgt mit der Übergabe an den Transporteur oder an den Kunden. Bei Liefervereinbarungen auf Abruf erfolgt der Übergang der Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.
6.9. Kosten von Versand und Verpackung sind vom Kunden gesondert im Voraus oder per Nachnahme zu bezahlen.
6.10. Der Versand der Ware erfolgt grundsätzlich nicht versichert. Sollte der Kunde jedoch davon abweichend eine Versicherung wünschen, sind die dafür auflaufenden Kosten vom Kunden zu tragen und im Vorhinein zur Anweisung zu bringen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Gelieferte Ware und Ersatzteile bleiben bis zur Begleichung der gesamten finanziellen Verpflichtungen des Kunden (Kaufpreis, Werklohn, Mahnspesen, etc.) im alleinigen Eigentum von L.S.D.. L.S.D. ist auf Kosten des Kunden zur Kenntlichmachung dieses Eigentumsvorbehaltes berechtigt. Die Entfernung eines solchen Kennzeichens ist unzulässig und wird dadurch die Fälligkeit der gesamten noch offenen Forderung bewirkt.
7.2. Während aufrechtem Eigentumsvorbehalt ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Überlassung an Dritte nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch L.S.D. zulässig.
7.3. In diesem Zeitraum hat der Kunde auf eigene Kosten für eine angemessene Versicherung der Eigentumsvorbehaltsgegenstände gegen sämtliche denkbare Risken zu sorgen und die Versicherungspolizze zu Gunsten von L.S.D. zu vinkulieren. Der Kunde ist weiters verpflichtet die Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderliche Reparaturen sofort durch L.S.D. oder eine von L.S.D. anerkannte Werkstätte ausführen zu lassen.
7.4. Die Zerlegung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware beseitigt den Eigentumsvorbehalt nicht und bleibt dieser an den Einzelteilen haften.
7.5. Bei ausgewechselten oder neuen Teilen geht das Eigentum erst mit dem an der Hauptsache über.
8. Gewährleistung
8.1. Der Kunde hat die Ware/das Werk unmittelbar nach Übernahme entsprechend §§ 377 und 378 UGB zu prüfen. Feststellbare Mängel sind sofort auf dem Lieferschein, Empfangsschein oder Frachtbrief zu rügen, oder falls eine sofortige Prüfung nicht möglich ist binnen 14 Tagen per Einschreiben.
8.2. Bei Unterlassung der Mängelrügepflicht können Ansprüche aus Gewährleistung, Schadensersatz wegen des Mangels sowie aus dem Irrtum über die Mangelfreiheit nicht mehr geltend gemacht werden.
8.3. Gewährleistungsansprüche sind binnen 6 Monaten ab Übergabe gerichtlich geltend zu machen.
8.4. Der Kunde ist für das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe beweispflichtig, die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
8.5. Bei Vorliegen eines Mangels darf L.S.D. nach eigener Wahl
- die Ware/das Werk an Ort und Stelle jederzeit nachbessern,
- sich die mangelhafte Ware/das mangelhafte Werk oder die mangelhaften Teile zur Nachbesserung zurücksenden lassen,
- die mangelhaften Teile bzw. die mangelhafte Ware/das mangelhafte Werk ersetzen.
Die Rücksendung an L.S.D. erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, Kosten und Gefahr der erneuten Übermittlung an den Kunden trägt hingegen L.S.D.. Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung sind ausgeschlossen.
8.6. Die ersetzten Waren bzw. Teile gehen wieder in das alleinige Eigentum von L.S.D. über.
8.7. Die Kosten einer Mängelbehebung durch Dritte werden von L.S.D. nur nach ausdrücklich schriftlicher Zustimmung getragen.
8.8. Für Teile der Ware die L.S.D. selbst von Dritten bezogen hat, haftet L.S.D. nur im Rahmen der ihr gegen den Dritten zustehenden Gewährleistungsansprüche.
8.9. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde eigenmächtig den Vertragsgegenstand durch Einbau und Umbau von Teilen verändert oder von Dritten verändern lässt.
8.10. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer aufzuweisen. Farbabweichungen von Materialien, insbesondere von naturnahen Produkten wzB. Leder, Holz etc. sind produktionsbedingt möglich. Änderung bei technischen Ausführungen vorbehalten, soweit diese sachlich gerechtfertigt und zu keiner wesentlichen Leistungsänderung führen.
9. Schadenersatz und Mangelfolgeschäden
9.1. Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn L.S.D. grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt, diese Einschränkung gilt nicht bei Personenschäden.
9.2. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn wird ausgeschlossen.
9.3. Der Kunde hat jedenfalls den Schadenseintritt, die Höhe des Schadens und ein Verschulden von L.S.D. zu beweisen.
9.4. Übergebene Anwendungshinweise, insbesondere Wartungsvorschriften und Bedienungsanleitungen sind zu beachten und hat der Kunde im Zweifelsfall die Stellungnahme von L.S.D. einzuholen. Für Mängel und Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Hinweise bzw. der Nichteinholung der Stellungnahme resultieren haftet L.S.D. nicht, ebenso wenig für eigenmächtige Veränderungen am Vertragsgegenstand.
9.5. Wird eine Ware auf Grund von Planungs- und Konstruktionsangaben des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Haftung von L.S.D. nicht auf die Richtigkeit der Planung und Konstruktion, sondern darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Kunden erfolgte. Die Warnpflicht des § 1168a ABGB wird ausgeschlossen.
9.6. Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist. Erweist sich ein Plan, eine Maßangabe oder Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat L.S.D. den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn, um entsprechende Abstimmung zur Vorgangsweise zu ersuchen. Bis dahin aufgelaufene Kosten treffen den Kunden. Erfolgt eine Abstimmung nicht bzw. nicht in angemessener Frist, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.
9.7. Der Kunde haftet dafür, dass die erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, etc. termingerecht zur Leistungserbringung vorliegen. Diese Maßnahmen hat der Kunde auf seine Kosten zeitgerecht zu veranlassen. Der Kunde hat L.S.D. für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte vollkommen schad- und klaglos zu halten.
10. Produkthaftung
10.1. Das Rückgriffsrecht gem. § 12 PHG wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte der Kunde sohin von einem Dritten aufgrund des PHG in Anspruch genommen werden, erwachsen ihm daraus keine Regressansprüche gegen L.S.D..
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, jene Personen, denen er die Nutzung des Vertragsgegenstandes ermöglicht oder an die er diesen weiterveräußert, vollständig über sämtliche Bedienungsanleitungen, Sicherheitsvorschriften und Warnungen vor Betriebsgefahren zu unterrichten und diese Verpflichtung an seine Kunden zu überbinden.
10.3. Wenn der Kunde seinen Pflichten nach Punkt 10.2. nicht nachkommt, verpflichtet er sich L.S.D. schad- und klaglos zu halten.
11. Zurückbehaltungsrecht
Es gelten die §§ 369 ff UGB.
12. Kostenvoranschlag
12.1. Kostenvoranschläge und sonstige für deren Erstellung notwendigen Leistungen und Auslagen (z.B.: Reisen und Demontagearbeiten) sind entgeltlich und nicht im Preis inkludiert.
12.2. Von L.S.D. erstellte Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
12.3. Sollte im Laufe der Vertragserfüllung die Ausführung zusätzlicher Arbeiten notwendig werden, so darf der unverbindliche Kostenvoranschlag um bis zu 20% überschritten werden, ohne dass dem Kunden ein Rücktrittsrecht gem. § 1170a Abs 2 ABGB zu kommt.
13. Aufrechnungs- und Abtretungsverbot
13.1. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur in Ansehung von durch L.S.D. ausdrücklich schriftlich anerkannter Gegenforderung zu bzw. gegen solche Forderungen, über die der Kunde einen rechtskräftigen gerichtlichen Titel gegen L.S.D. erwirkt hat.
13.2. Der Kunde darf Forderungen gegen L.S.D. nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung Dritten abtreten.
14. Insolvenz des Kunden
14.1. Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist L.S.D. unabhängig von den sonst getroffenen Vereinbarungen (z.B.: Auftragsbestätigung, Zahlungsbedingungen) berechtigt, nach Wahl die Erbringung der Leistungen von der Vorauszahlung oder Sicherstellung des vereinbarten Entgeltes abhängig zu machen.
14.2. Eine geforderte Sicherstellung hat durch Bargeld oder abstrakte Bankgarantie zu erfolgen. Eine geforderte Vorauszahlung oder Sicherstellung ist binnen 8 Tagen zu leisten, widrigenfalls der Kunde in Verzug gerät und L.S.D. ohne weitere Nachfristsetzung zum Vertragsrücktritt berechtigt ist. Die Kosten der Vorauszahlung bzw. Sicherstellung trägt der Kunde.
15. Stornierung
Wenn der Kunde aus einem Grund, der ihn nicht schon nach dem Gesetz zum Vertragsrücktritt berechtigt, seinen Vertragsrücktritt erklärt, so ist L.S.D. berechtigt, nach Wahl entweder auf Erfüllung zu bestehen oder eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des vereinbarten Entgeltes zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt L.S.D. vorbehalten.
16. Datenschutz
16.1. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass in Erfüllung der vertraglichen Pflichten, seine personenbezogenen Daten automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
16.2. L.S.D. verpflichtet sich und ihre Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 15 Datenschutzgesetz 2000 einzuhalten. Beide Vertragsteile verpflichten sich, über den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung und sämtliche interne Informationen und Daten des jeweils anderen Vertragspartners, die ihnen im Zuge der Zusammenarbeit bekannt werden, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Dies gilt auch noch unbegrenzt für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
16.3. Nach Durchführung des Auftrages ist L.S.D. berechtigt, die erbrachten Leistungen gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
17. Schutzrechte
17.1. Der Kunde hält L.S.D. hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter aus Urheber, Patent oder sonstigen Schutzrechtsverletzungen durch Bauteile, Baugruppen oder sonstige Waren oder Dienstleistungen, die nicht von L.S.D. erbracht, gestaltet und entwickelt wurden, stets vollkommen schad- und klaglos.
17.2. Die anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfungspflicht der Lieferungen auf deren Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
18. Schutz der Entwicklungen
18.1. Die Rechte an Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben geistiges Eigentum von L.S.D..
18.2. Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von L.S.D. zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
18.3. L.S.D. ist berechtigt, der Kunde verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von L.S.D. anzugeben.
18.4. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Entwicklung hat L.S.D. Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Kunde nicht die Unterlagen genutzt hat, obliegt dem Kunden.
19. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht, Schlussbestimmungen
19.1. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist 4652 Fischlham.
19.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis zwischen L.S.D. und dem Kunden sowie für sämtliche Streitigkeiten über das Bestehen eines solchen Vertragsverhältnisses ist das für L.S.D. sachlich und örtlich zuständige Gericht (BG Wels bzw. LG Wels). L.S.D. hat jedoch wahlweise das Recht, den Kunden auch vor den für ihn möglichen und zulässigen Gerichtsständen zu belangen.
19.3. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse oder sonstige Rechtsbeziehungen zwischen L.S.D. und dem Kunden kommt ausschließlich materielles und formelles österreichisches Recht, unter ausdrücklichem Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des IPRG, zur Anwendung.
19.4. Diese Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur insoweit, als nicht zwingende Bestimmungen dem Entgegenstehen.
19.5. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass L.S.D. die den Kunden oder sein Unternehmen sowie das Projekt betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet, überlässt oder übermittelt (iSd Datenschutzgesetzes), als dies zur Erfüllung des Auftrages notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergibt.
19.6. Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser AGB oder des durch die AGB geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommenden Regelung zu ersetzen.